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In Angelegenheiten des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer.

Namhafte Versicherer betrauen uns seit Jahrzehnten mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche, der Durchsetzung von Regressen sowie Geltendmachung eigener Ansprüche. Ebenso sind wir kompetenter Ansprechpartner für Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, insbesondere in Bereichen der

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebens- und Sachversicherung
  • Kraftfahrthaftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Betrug und Regressansprüche

Die Tatsache, dass wir über langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für beide Seiten verfügen, bedeutet für uns, insbesondere aber für Sie, oftmals einen entscheidenden Vorteil.

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