Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und hoher Fachkompetenz, die auch von namhaften Rechtsschutz- sowie Haftpflichtversicherern geschätzt wird, vertreten wir Ihre Interessen zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen beziehungsweise schadenersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Tätigkeit im Straßenverkehrsrecht umfasst
- alle Aspekte der Regulierung eines Unfallschadens im Bereich des Sach- und Personenschadens
- Haftungs- und Deckungsfragen
- Schadenersatzhöhe bei Sachschäden (u.a. Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Reparaturkosten/fiktive Abrechnung, Sachverständigengebühren, Totalschaden, Wertminderung, Rechtsanwaltsvergütung usw.)
- Schadenersatzhöhe bei Personenschäden (u.a. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall usw.)
- Kaskoschadenregulierung (Quotenvorrecht)
- Versicherungsvertragsrecht/AKB
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Entzug/Erteilung der Fahrerlaubnis
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verstöße zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Alkohol/berauschende Mittel, Kfz-Mängel usw.
- Verkehrsstrafrecht
- häufig Delikte wie Unfallflucht, Körperverletzung, Trunkenheit, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung usw.
- Regressrecht