Sind Sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen oder werden Sie zu Unrecht eines Vergehens oder Verbrechens bezichtigt? Droht Ihnen eine Geldstrafe oder ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister (VZR), ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Unser Tätigkeitsbereich im allgemeinen Strafrecht umfasst die Vertretung und Verteidigung unserer Mandanten als Betroffener/Beschuldigter/Angeklagter in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie fragen sich, ob Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen oder eine Einlassung abgeben sollen? Lassen Sie sich von uns über Ihre Rechte aufklären.
Unsere Verteidigung erstreckt sich auf die Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren gegenüber Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere im
- Strafrecht des Strafgesetzbuches (StGB)
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht/Bußgeldverfahren
- Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht
- Arztrecht
Schalten Sie uns so früh wie möglich als kompetente Strafverteidiger ein, um den Verlauf des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens und dessen Ergebnis positiv beeinflussen zu können und nach Möglichkeit eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Hinweis für Geschädigte:
Selbstverständlich unterstützen und begleiten wir Sie auch als Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand.