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Sie befinden sich in einer von vielen Lebenslagen in denen die Sozialversicherung für Sie zuständig ist? Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch gegenüber dem Leistungserbringer durchzusetzen, ebenso dabei Leistungen oder Beiträge zurückerstattet zu erhalten, bei der Feststellung von Versicherungs- oder Versorgungsfällen, sowie der Feststellung des GdB oder der MdE.

Wünschen Sie Beratung und kompetente Interessenvertretung bei nachfolgenden sozialrechtlichen Angelegenheiten?

Wir beraten und vertreten Sie fächerübergreifend gegenüber Sozialleistungsträgern, in Widerspruchsverfahren oder gerichtlich vor den Sozial- oder Landessozialgerichten bzgl.:

  • Arbeitsunfall
  • Arbeitslosengeldrecht
  • Ausbildungsförderungsrecht (Bafög)
  • Berufsgenossenschaft
  • Grundsicherungsrecht
  • Kindergeldrecht/Erziehungsgeldrecht/Jugendhilferecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht nach SGB
  • Sozialversicherungspflicht
  • Statusverfahren
  • Wohngeldrecht
  • Unfallversicherungsrecht

 

Die Fallkonstellationen und Sachverhalte im Sozialrecht sind vielfältig und komplex. Oftmals bedarf es der Einbeziehung und Abstimmung mit anderen Rechtsgebieten, häufig dem Arbeitsrecht, Familienrecht oder Steuerrecht. Gerade hier profitieren Sie durch unsere hohe Fachkompetenz und Zusammenarbeit als Team.

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