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Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

Wir bieten Ihnen insoweit kompetente Beratung und Hilfestellung zur Abfassung einer

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Sterbeverfügung

 

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