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Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und hoher Fachkompetenz, die auch von namhaften Rechtsschutz- sowie Haftpflichtversicherern geschätzt wird, vertreten wir Ihre Interessen zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen beziehungsweise schadenersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Tätigkeit im Straßenverkehrsrecht umfasst

  • alle Aspekte der Regulierung eines Unfallschadens im Bereich des Sach- und Personenschadens
    • Haftungs- und Deckungsfragen
    • Schadenersatzhöhe bei Sachschäden (u.a. Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Reparaturkosten/fiktive Abrechnung, Sachverständigengebühren, Totalschaden, Wertminderung, Rechtsanwaltsvergütung usw.)
    • Schadenersatzhöhe bei Personenschäden (u.a. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall usw.)
    • Kaskoschadenregulierung (Quotenvorrecht)
  • Versicherungsvertragsrecht/AKB
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Entzug/Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
    • Verstöße zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Alkohol/berauschende Mittel, Kfz-Mängel usw.
  • Verkehrsstrafrecht
    • häufig Delikte wie Unfallflucht, Körperverletzung, Trunkenheit, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung usw.
  • Regressrecht

 

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